Regierungschefinnen und Regierungschefs der Internationalen Bodensee-Konferenz beauftragen Fachgremien mit weiteren Schritten gegen Verschleppung invasiver Arten
Horgen, 26.06.2026 – Die Regierungsspitzen und -vertretungen der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) haben sich am heutigen Freitag in Horgen zu ihrem jährlichen Strategiegespräch getroffen. Im Mittelpunkt stand der Schutz des Bodensees vor der weiteren Einschleppung und Verbreitung invasiver Arten.
Die IBK beauftragte die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) und die IBK-Kommission Umwelt, die nächsten Schritte für eine mögliche Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Einzugsgebiet des Bodensees vorzubereiten. Vorbehaltlich der Ergebnisse der noch ausstehenden Studie zu Neobiota sollen die beiden Gremien gemeinsam einen Vorschlag zur Anpassung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) ausarbeiten. Zudem sollen die notwendigen rechtlichen Anpassungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen abgeklärt werden.
„Invasive Arten machen nicht an Grenzen halt. Deshalb braucht es beim Schutz des Bodensees ein abgestimmtes Vorgehen der Länder und Kantone. Mit dem heutigen Auftrag schafft die IBK die Grundlage, um eine mögliche gemeinsame Regelung sorgfältig und praxisnah vorzubereiten“, sagte der aktuelle IBK-Vorsitzende und Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker.
Hintergrund ist die zunehmende Ausbreitung aquatischer Neobiota im Bodenseeraum. Arten wie die Quaggamuschel können das Ökosystem des Sees erheblich beeinträchtigen und Auswirkungen auf Trinkwasserversorgung, Fischerei, Schifffahrt, Badebetrieb und Infrastruktur haben. Boote, die zwischen Gewässern wechseln, sowie nautische Veranstaltungen gelten dabei als mögliche Wege der Verschleppung.
Eine erste rechtliche Abklärung der IBK-Kommission Umwelt kommt zum Ergebnis, dass für eine einheitliche Regelung im Bodenseeraum zunächst eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung zielführend wäre. Da die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung in den Zuständigkeitsbereich der ISKB fällt, braucht es dafür einen klaren politischen Auftrag.
Die bisherigen Erhebungen zeigen zudem, dass rund um den Bodensee bereits Reinigungsinfrastruktur vorhanden ist, die Voraussetzungen jedoch unterschiedlich sind. Nach vorläufigem Stand gibt es mindestens 42 Bootswaschplätze rund um den See. Außerdem finden jährlich mehr als 300 nautische Veranstaltungen statt, die bei der weiteren Prüfung ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Die IBK knüpft mit dem Beschluss an ihre bisherigen Arbeiten zum Schutz des Bodensees vor invasiven Arten an. In einer Studie soll weiter abgeklärt werden, welche Maßnahmen gegen die Einschleppung von Neobiota geeignet sind und mit welchen künftigen Arten und Schadenspotenzialen im Bodenseeraum zu rechnen ist.
Weitere Themen des Strategiegesprächs waren unter anderem die nächste IBK-Strategie für die Jahre 2028 bis 2032 sowie die Delegationsreise der IBK-Regierungschefs nach Bern im November dieses Jahres.
Bildlegende: Die IBK-Regierungschefinnen und Regierungschefs beim Strategiegespräch im schweizerischen Horgen
Quelle: © Staatskanzlei Kanton Zürich | André Springer
Internationale Bodensee-Konferenz
Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bodenseeregion. Weitere Informationen unter www.bodenseekonferenz.org.